INFORMATIONSPFLICHT REACH-VERORDNUNG (EC) NO 1907/2006
CONTA-CLIP Verbindungstechnik GmbH produziert und liefert Produkte, die unter dem Begriff „Artikel“ in der REACH-Verordnung fallen und die deswegen keiner Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki bedürfen.
Die Produkte, die Sie von uns beziehen, sind als Erzeugnisse im Sinne von REACH nicht registrierungspflichtig. Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.
Im eigenen Interesse und für die Gewährleistung einer hohen Produktsicherheit verfolgen wir die Umsetzung von REACH und die daraus resultierenden Anforderungen intensiv. In Anerkennung unserer Pflichten innerhalb der Beschaffungskette und um die Anforderungen aus der Verordnung zu erfüllen, arbeiten alle Produktionsstandorte von CONTA-CLIP Verbindungstechnik GmbH in Europa mit ihren Lieferanten zusammen, um soweit erforderlich, die korrekte Vorregistrierung und Registrierung aller chemischen Basisstoffe sicherzustellen. Wir wollen unsere Bestrebungen in diesem Bereich fortsetzen, damit gewährleistet wird, dass keine Unterbrechung innerhalb der Beschaffungskette auftritt und dass alle von CONTA-CLIP Verbindungstechnik GmbH hergestellten und belieferten Produkten der Verordnung voll und ganz entsprechen. Die Informationspflicht nach REACH- Artikel 33 für Stoffe in Erzeugnissen gilt nur für so genannte besorgniserregende Stoffe. Damit unsere Pflicht aus dem Artikel 33 der Verordnung erfüllt wird, werden wir auf jedes Produkt, das Stoffe aus dem veröffentlichten Verzeichnis enthält, hinweisen.
Basierend auf den bisherigen Auskünften unserer Lieferanten, befinden sich SVHC-Stoffe, oberhalb deklarationspflichtiger Grenzwerte aus Art.33 in einigen CONTA-CLIP Produkten. Potenziell können sich für CONTA-CLIP Produkte weitere Deklarationspflichten aus Art. 33 ergeben, beispielweise durch die Bekanntgabe neuer SVHC-Stoffe in der Kandidatenliste. Sobald sich die Verpflichtung zur Deklaration von SVHC-Stoffen in weiteren CONTA-CLIP Produkten ergibt, werden Informationen über betroffene Produkte und darin enthaltenen SVHC Substanzen im Online Katalog in den Merkmalen des jeweiligen Produkts publiziert.
Die besorgniserregenden Stoffe finden Sie in der SVHC- Kandidatenliste der ECHA unter dem Link
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH- Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.